WERTGUTACHTEN

Der Verkehrswert/Marktwert stellt somit nach Definition im Baugesetzbuch einen objektivierten Preis dar, der am wahrscheinlichsten am Markt zu erzielen wäre.

  • Unbebaute Grundstücke
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Kauf oder Verkauf
  • Vermögensfeststellung
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Steuerliche Zwecke
  • Ehescheidungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  •  Vormundschafts-/Betreuungsangelegenheiten

Ein vollwertiges qualifiziertes Verkehrswertgutachten nach ist erforderlich, wenn Sie den Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks gegenüber Gerichten, Ämtern und anderen Behörden nachweisen wollen oder müssen. Somit ist das Verkehrswertgutachten auch dann eine gute Wahl, wenn es im privaten Bereich Auseinandersetzungen über den Verkehrswert zwischen mehreren Parteien gibt oder Sie eine Immobilie nicht kennen und über die wertrelevanten Eigenschaften ausreichend informiert werden wollen.


HAUSKAUFBERATUNG

 

Ziehen Sie den Kauf eines Hauses in Erwägung, begleite ich Sie gerne bei der Besichtigung. Hierzu gehört nicht nur die augenscheinliche Prüfung des Objektes auf Mängel und Schäden, sondern auch die Klärung von Fragen zum Objekt und das Prüfen von Angaben des Verkäufers oder Maklers soweit möglich.

In der anschließenden Besprechung erfolgt eine Zusammenfassung der bei der Besichtigung gewonnenen Erkenntnisse als Grundlage für Ihre Kaufpreisverhandlung.


ABGESCHLOSSENHEITSBESCHEINIGUNG

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Abteilung von Gewerbeeinheiten) benötigen Sie nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit.


BAUANTRAGSPLANUNG

Neubau, Umbau und Erweiterung von Wohn-, Büro-, Industrie- und Gewerbebauten.

LEISTUNG NACH HOAI

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
  • Leistungsphase 2: Vorplanung
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
  • Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
  • Bauvoranfragen
  • Nutzungsänderungen
  • Aufteilungspläne